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Grundstück verkaufen in Osnabrück: Baurecht, Wert und Steuern

Grundstück in Osnabrück verkaufen: Wie Baurecht und Bodenrichtwert den Preis bestimmen, welche Unterlagen nötig sind und was steuerlich gilt.

Bauland ist in Osnabrück knapp. Wer ein Grundstück verkaufen möchte, hat deshalb gute Chancen – vorausgesetzt, der Wert ist richtig ermittelt. Bei Grundstücken entscheidet weniger die Größe als die Frage, was dort gebaut werden darf.

Baurecht: Was darf gebaut werden?

Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, regelt dieser Art und Maß der Bebauung, also zum Beispiel Einzelhaus oder Mehrfamilienhaus, Zahl der Geschosse und Grundflächenzahl. Gibt es keinen Bebauungsplan, richtet sich die Bebaubarkeit im Innenbereich nach der Umgebung (§ 34 BauGB). Eine Bauvoranfrage bei der Stadt Osnabrück oder dem Landkreis schafft Klarheit und kann den Verkaufspreis spürbar verbessern.

Wie der Wert entsteht

Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, den Sie im Portal BORIS-NI kostenlos abrufen können. Er bildet einen Durchschnitt für die Zone ab. Zuschnitt, Hanglage, Erschließung, Baulasten und vor allem das konkrete Baurecht führen zu Zu- oder Abschlägen. Als Bauträger rechnen wir aus Sicht eines Bauherrn: Welches Gebäude passt auf das Grundstück, und was ist es wert? Unsere eigenen Projekte zeigen, dass auch „schwer bebaubare“ Grundstücke in Hanglage gute Lösungen erlauben – siehe unsere Projekte.

Unterlagen für den Grundstücksverkauf

  • aktueller Grundbuchauszug und Flurkarte,
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis,
  • Bebauungsplan oder Bauvoranfrage, falls vorhanden,
  • Angaben zur Erschließung (Strom, Wasser, Abwasser, Straße) und zu bereits gezahlten Erschließungsbeiträgen,
  • bei Verdacht: Auskunft aus dem Altlastenkataster.

Steuern beim Grundstücksverkauf

Bei einem unbebauten Grundstück im Privatvermögen ist ein Gewinn nur steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Die Ausnahme für selbst genutzte Wohnimmobilien greift hier nicht. Bei geerbten Grundstücken zählt der Erwerbszeitpunkt des Erblassers. Lassen Sie die steuerliche Seite im Zweifel von Ihrer Steuerberatung prüfen.

An wen verkaufen?

Private Bauherren, Bauträger oder Investoren – je nach Grundstück kommt eine andere Käufergruppe in Frage. Als Makler und Bauträger kennen wir beide Seiten. Wir bewerten Ihr Grundstück, klären das Baurecht und finden den passenden Käufer. Übrigens sind wir auch selbst laufend auf der Suche nach Grundstücken in Osnabrück und Umgebung.

Weitere Informationen: Immobilie verkaufen in Osnabrück · Bauträger in Osnabrück

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