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Maklerprovision: Wer zahlt was?

Grundlagen zur Verteilung der Maklerprovision bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen.

Maklerprovision: Wer zahlt was?

Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Privatpersonen das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten.

Der Grundsatz: Beauftragt eine Seite den Makler, muss die andere Seite höchstens den gleichen Anteil übernehmen. In der Praxis wird die Provision meist hälftig geteilt.

Fälligkeit: Die Provision entsteht erst, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen Ihnen keine Provisionskosten.

Ausnahmen: Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und Grundstücken gilt die Teilungspflicht nicht — dort ist die Aufteilung frei verhandelbar.

Die konkrete Höhe besprechen wir vorab transparent und schriftlich — ohne versteckte Nebenkosten.

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