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Maklerprovision: Wer zahlt was?

Grundlagen zur Verteilung der Maklerprovision bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen.

Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Privatpersonen das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten.

Der Grundsatz: Beauftragt eine Seite den Makler, muss die andere Seite höchstens den gleichen Anteil übernehmen. In der Praxis wird die Provision meist hälftig geteilt.

Fälligkeit: Die Provision entsteht erst, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen Ihnen keine Provisionskosten.

Ausnahmen: Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und Grundstücken gilt die Teilungspflicht nicht — dort ist die Aufteilung frei verhandelbar.

Die konkrete Höhe besprechen wir vorab transparent und schriftlich — ohne versteckte Nebenkosten.

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