Immobilie geerbt: Was ist zu tun?
Die wichtigsten ersten Schritte bei einer geerbten Immobilie: Grundbuch, Bewertung und Erbengemeinschaft.
Immobilie geerbt — was ist zu tun?
Eine geerbte Immobilie bringt Fristen und Entscheidungen mit sich. Die wichtigsten Schritte:
1. Erbschein oder Testament. Ohne Nachweis der Erbenstellung ist keine Grundbuchberichtigung möglich. Die Berichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
2. Erbschaftsteuer prüfen. Es gelten Freibeträge — für Kinder beispielsweise 400.000 Euro. Die Immobilie wird dabei mit ihrem Verkehrswert angesetzt, weshalb eine fundierte Bewertung bares Geld wert sein kann.
3. Erbengemeinschaft klären. Mehrere Erben müssen gemeinsam entscheiden. Uneinigkeit führt im schlimmsten Fall zur Teilungsversteigerung mit deutlichen Wertverlusten — ein frühzeitiges Wertgutachten schafft oft die nötige Gesprächsgrundlage.
4. Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen? Bei Eigennutzung durch Kinder kann die Erbschaftsteuer entfallen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beim Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist kann Einkommensteuer anfallen — hier lohnt steuerliche Beratung.
Wir unterstützen bei Bewertung, Aufbereitung und Verkauf und begleiten Erbengemeinschaften mit einer neutralen, nachvollziehbaren Einschätzung.
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